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Tippgeberprovision

Kennen Sie jemanden, der eine Immobilie verkaufen möchte? Sprechen Sie mit uns, denn wir bieten Ihnen eine großzügige Tippgeberprovision von 10 % für jeden erfolgreichen Tipp.

Sichern Sie sich jetzt Ihre 10 % Tippgeberprovision

Sie wissen von einem Haus, einem Grundstück oder einer Wohnung, die zum Verkauf steht? Teilen Sie uns dies mit und sichern Sie sich jetzt eine großzügige Provision für Ihren Verkaufstipp.

So funktioniert's

Sie geben uns einen Tipp

Sie geben uns Ihren Verkaufstipp.

Wir prüfen Ihren Tipp

Wir prüfen Ihren Verkaufstipp anhand der angegebenen Kriterien.

Die Immobilie wird verkauft

Wir vermarkten die Immobilie und finden einen Käufer.

10 % Provision

Nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie erhalten Sie 10 % Tippgeberprovision.

Wir freuen uns auf Ihren Tipp

Tippgeberprovision Rahmenbedingungen

Rahmenbedingungen

  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben (z. B.auf Internetportalen, in Tageszeitungen etc.)
  • Die Immobilie bzw. das Grundstück liegt im Raum Trier, oder Luxemburg
  • Tippgeberprovisionen müssen mit uns explizit vor oder bei der Bekanntgabe einer Empfehlung vereinbart und bestätigt werden.
  • Tippgeber, die ihren Provisionsanspruch erst nach der Vermittlung einer Immobilie durch unser Unternehmen bei uns anzeigen und von deren Tipp wir bei Abschluss des Maklervertrags somit keine Kenntnis haben, können nicht berücksichtigt werden.
  • Tipps für Ihre eigene Immobilie oder eine Ihrer Lebenspartnerin oder Ihres Lebenspartners werden nicht honoriert

Berechnungsbeispiel für Ihre Tippgeberprämie

Kaufpreis der Immobilie: 300.000

EUR Provision des Käufers: 9.000

EUR Provision des Verkäufers: 9.000

EUR Gesamtprovision: 18.000 EUR

Ihr Anteil (10%): 1.800 EUR

So erkennen Sie einen bevorstehenden Immobilienverkauf

  • Leere Fenster
  • Beginn einer Besichtigung durch den Eigentümer oder Vermieter in Ihrer Nachbarschaft
  • Ihr eigener Vermieter informiert Sie über einen geplanten Verkauf
  • Ein längerer Leerstand eines Hauses oder einer Wohnung
  • Ein Briefkasten, der lange Zeit nicht geleert wurde
  • Schnee, der im Winter nicht geräumt wurde


Sobald Sie eines oder mehrere dieser Anzeichen bemerken, können Sie sich einfach an den Haus- oder Wohnungseigentümer oder sogar an die Nachbarn wenden. Sollten Sie jedoch keine weiteren Informationen erhalten, können Sie sich trotzdem an uns wenden. Wir werden uns dann um alles Weitere kümmern.

Wenn Ihnen Freunde, Bekannte oder Nachbarn erzählen, dass sie ihre Immobilie verkaufen möchten, ist das für Sie natürlich einfach. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie bereits alle relevanten Informationen, um uns einen Hinweis zu geben und sich ihre Tippgeberprovision zu sichern.

Häufig gestellte Fragen zur Tippgeberprovision

Ja, der Eigentümer / die Eigentümerin darf gerne mit Ihnen bekannt oder verwandt sein. Tipps für Ihre eigene Immobilie oder Ihrer Lebenspartnerin / Ihres Lebenspartners prämieren wir allerdings nicht.

Sie können jede Immobilie und jedes Grundstück an uns weiter kommunizieren. Voraussetzungen für eine Tippgeberprovision sind:

 – Die Immobilie bzw. das Grundstück ist uns noch nicht bekannt

 – Die Immobilie bzw. das Grundstück ist noch nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben

 – Die Immobilie bzw. das Grundstück liegen in unserem Einzugsgebiet

Wir prüfen zunächst, ob wir Ihr empfohlenes Objekt bereits kennen oder ob es bereits veröffentlicht wurde. Wenn nicht, kontaktieren wir den Eigentümer bzw. di Eigentümerin und vereinbaren einen Gesprächstermin.

Kommt es zu einem Vertragsabschluss zwischen dem Eigentümer bzw. der Eigentümerin und Gilbers und Baasch Immobilien, beginnt die Vermarktungsphase.

Nachdem wir das Objekt erfolgreich vermitteln können, erhalten Sie hierfür eine anteilige Tippgeberprovision.

Die Vermittlungsprovision für Tippgeber liegt nach erfolgreichem Verkauf der Immobilie und Einhaltung der vorgegebenen Rahmenbedingungen bei 10%.